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Miete in der neuen Wohnung mindern

Miete in der neuen Wohnung mindern

Die Miete in einer neuen Wohnung mindern – ist das überhaupt möglich?

Sie sind gerade erst umgezogen und die Farbe an Ihren neuen vier Wänden riecht immer noch frisch und trotzdem denken Sie bereits über eine Mietminderung nach? Dann kann Ihnen der nachfolgende Ratgeber eine Hilfestellung rund um das Thema “Miete in einer neuen Wohnung mindern – ist das überhaupt möglich?” sein.

Doch was genau ist eigentlich eine Minderung der Miete?

Bei einer Mietminderung handelt es sich kurz gesagt, um eine Kürzung der monatlichen Miete aufgrund unterschiedlichster Begebenheiten. Hat Ihre neue Wohnung bereits erste Mängel aufzuweisen, dann können diese durchaus Grund genug sein, um eine Minderung der Miete durchzusetzen. Sie haben dann so lange Recht auf Kürzung der Miete, bis Ihr neuer Vermieter sämtlich vorhandene Mängel entsprechend beseitigt. Leider wissen die meisten Mieter nicht genau um ihr Recht auf Mietminderung und leben mit den diversen Mängel, ohne den Vermieter damit zu behelligen. Doch jeder Mieter hat vom Gesetzgeber her das Recht, auf Einbehaltung eines gewissen, noch nicht explizit festgelegten Prozentsatz der Kaltmiete, wenn in der Wohnung Mängel vorhanden sind und diese vom zuständigen Vermieter nicht behoben werden.

Welche Art von Mängel müssen vorliegend sein, damit die Miete gekürzt werden darf?

Haben Sie in Ihrer neuen Wohnung massive Mängel feststellen können, haben Sie die Chance auf Durchsetzung einer Mietminderung. So ein Mangel kann z.B. eine kaputte Heizung in der kalten Jahreszeit sein oder ein dauerhafter Gestank innerhalb des Treppenhauses. Des Weiteren können Sie die Mietkürzung auch in Angriff nehmen, aufgrund von langanhaltender Lärmbelastung durch eine Baustelle oder wenn in Ihrer Wohnung ein Befall von Schimmel vorliegt. Die Gründe für eine Mietminderung sind sehr vielfältig.

Wie Sie bei der Mietminderung vorgehen müssen

Sie müssen vor Einreichung der Mietminderung erst einmal elementare Regeln und Fakten berücksichtigen. Sie müssen nämlich Ihren Vermieter zuerst von den Mängeln in Kenntnis setzen. Unmittelbar danach ist der Vermieter in der Pflicht, sich um die schnellstmögliche Behebung zu kümmern. Die Mängelbeseitigung können Sie unter eine Frist setzen von drei bis vier Werktagen. Ist diese Frist verstrichen und Ihr Vermieter hat sich nicht gekümmert, haben Sie das Recht die Mietminderung durchzusetzen.

Warum Sie einen Rechtsanwalt einschalten sollten

Die meisten Mieter haben wenig Ahnung, wenn es um die eigenen Rechte geht. Es ist daher nie verkehrt, wenn Sie in so einem Fall einen Experten oder Rechtsanwalt aufsuchen. Letztere hat genauesten Überblick über die derzeitige Gesetzeslage und weiß, wie Sie die Mietminderung in Ihrer neuen Wohnung schnell und mit notwendiger Behutsamkeit, auf den Weg bringen können. Zudem können Sie auch den Mieterschutzbund mit Ihrem Anliegen aufsuchen, da auch hier geschulte und fachkundige Menschen wissen, was genau zu tun ist.

Nehmen Sie nämlich in Eigenregie einfach ohne gerechtfertigte Gründe eine Mietminderung vor, dann kann es passieren, dass Ihr Vermieter Sie verklagen wird oder Ihnen sogar fristlos kündigt. Holen Sie sich jedoch den Mieterschutzbund oder einen Rechtsanwalt an Ihre Seite, wird Ihnen so etwas garantiert nicht widerfahren. Zusätzlich besteht für Sie so die Chance, dass es doch noch zu einer außergerichtlichen Lösung kommen kann. Denn es ist doch in einer neuen Wohnung in erster Linie wichtig, dass beide Parteien, also sowohl Sie als auch Ihr Vermieter in Frieden auseinander gehen, um ein gutes Mietverhältnis zu wahren, insofern Sie nicht anstreben, direkt wieder umzuziehen.

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